Erwägungsgrund 42 32016L2102
Die europäischen Normungsorganisationen haben die europäische Norm EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) angenommen, in der die Anforderungen an die funktionale Zugänglichkeit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen, einschließlich Web-Inhalten, spezifiziert werden, die bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder zur Unterstützung anderer Politikbereiche oder Rechtsvorschriften zugrunde gelegt werden könnten. Die Vermutung der Konformität mit den in dieser Richtlinie festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen sollte auf den Klauseln 9, 10 und 11 der europäischen Norm EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) basieren. Auf der Grundlage dieser Richtlinie angenommene technische Spezifikationen sollten die europäische Norm EN 301 549 V1.1.2 (2015-04) in Bezug auf mobile Anwendungen näher ausführen.