Erwägungsgrund 45 32016L2102
Mobile Anwendungen können aus verschiedenen Quellen bezogen werden, unter anderem von privaten Application Stores. Informationen über den barrierefreien Zugang zu mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, die von Drittquellen heruntergeladen werden, sollten zusammen mit der Beschreibung der mobilen Anwendung, die dem Nutzer vor dem Herunterladen der mobilen Anwendung angeboten wird, bereitgestellt werden. Dies verpflichtet die großen Plattformbetreiber nicht dazu, ihre Mechanismen für den Vertrieb der Anwendungen zu ändern, sondern sie verlangt von der öffentlichen Stelle, dass sie die Erklärung zur Barrierefreiheit unter Verwendung bestehender oder künftiger Technologien bereitstellt.