Erwägungsgrund 63 32016L0800
Die Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Richter und Staatsanwälte, die Fälle mit Beteiligung von Kindern bearbeiten, besondere Sachkunde in diesem Bereich oder wirksamen Zugang zu spezifischen Schulungen insbesondere in Bezug auf die Rechte von Kindern, geeignete Befragungsmethoden, Kinderpsychologie und die Kommunikation in einer kindgerechten Sprache haben. Die Mitgliedstaaten sollten auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese spezifischen Schulungen für Rechtsanwälte, die Strafverfahren mit Beteiligung von Kindern bearbeiten, zu fördern.