Erwägungsgrund 55 32016L0800
Kinder sollten entsprechend ihrem Alter, Reifegrad und ihrem Verständnis und unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einschließlich etwaiger Kommunikationsschwierigkeiten behandelt werden.
Kinder sollten entsprechend ihrem Alter, Reifegrad und ihrem Verständnis und unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einschließlich etwaiger Kommunikationsschwierigkeiten behandelt werden.