Erwägungsgrund 36 32016L0800
Bei der individuellen Begutachtung sollte insbesondere der Persönlichkeit und des Reifegrads des Kindes, dem wirtschaftlichen, sozialen und familiären Hintergrund des Kindes, einschließlich des Lebensumfelds, sowie einer etwaigen spezifischen Schutzbedürftigkeit des Kindes, wie Lern- und Kommunikationsschwierigkeiten, Rechnung getragen werden.