Erwägungsgrund 21 32016L0800
Wird dem Kind die Freiheit entzogen, so sollte die ihm gemäß der Richtlinie 2012/13/EU ausgehändigte Erklärung der Rechte klare Hinweise zu den in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Rechten enthalten.
Wird dem Kind die Freiheit entzogen, so sollte die ihm gemäß der Richtlinie 2012/13/EU ausgehändigte Erklärung der Rechte klare Hinweise zu den in der vorliegenden Richtlinie vorgesehenen Rechten enthalten.