Erwägungsgrund 37 32016L0800
Es sollte möglich sein, Umfang und Genauigkeit einer individuellen Begutachtung an die Umstände des Falles anzupassen, wobei die Schwere der mutmaßlichen Straftat und die Maßnahmen, die ergriffen werden können, falls das Kind einer solchen Straftat für schuldig befunden wird, zu berücksichtigen sind. Eine individuelle Begutachtung, die in Bezug auf das gleiche Kind in der jüngeren Vergangenheit durchgeführt wurde, könnte herangezogen werden, sofern sie auf den neuesten Stand gebracht wird.