Erwägungsgrund 62 32016L0800
Die Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls spielen bei der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Strafsachen eine zentrale Rolle. Die Einhaltung der im Rahmenbeschluss 2002/584/JI vorgesehenen Fristen ist für diese Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung. Daher sollten diese Fristen eingehalten werden, Kinder, die gesuchte Personen sind, aber dennoch ihre Rechte nach dieser Richtlinie in einem Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls uneingeschränkt wahrnehmen können.