Erwägungsgrund 54 32016L0800
Personen, die beruflich in direktem Kontakt zu Kindern stehen, sollten den besonderen Bedürfnissen von Kindern verschiedener Altersgruppen Rechnung tragen und sicherstellen, dass die Verfahrensabläufe kindgerecht sind. Zu diesen Zwecken sollten diese Personen im Umgang mit Kindern entsprechend geschult werden.