Erwägungsgrund 43 32024L1500
Die Gleichbehandlungsstellen sollten ein Arbeitsprogramm mit ihren Prioritäten und künftigen Tätigkeiten annehmen, mit dem sie langfristig die Kohärenz ihrer verschiedenen Arbeitsbereiche gewährleisten und systemische Diskriminierungsprobleme, die in ihren Aufgabenbereich fallen, im Rahmen eines langfristigen Aktionsplans angehen können.