Erwägungsgrund 49 32024L1500
Die vorliegende Richtlinie baut auf den Bestimmungen der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU auf, indem strengere Maßstäbe für die Arbeitsweise von Gleichbehandlungsstellen eingeführt werden. Die Bestimmungen der Richtlinien 2006/54/EG und 2010/41/EU bezüglich Gleichbehandlungsstellen sollten daher gestrichen werden.