Erwägungsgrund 44 32024L1500
Neben der Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts sollten die Gleichbehandlungsstellen regelmäßig einen Bericht mit einer Gesamtbewertung der Situation in Bezug auf Diskriminierungen, die in den Zuständigkeitsbereich des Mitgliedstaats fallen, sowie andere Berichte, die mit Diskriminierung in Zusammenhang stehen, veröffentlichen.