Erwägungsgrund 20 32025L2450
Die Bestimmungen der Richtlinie 2009/38/EG über die Rolle und den Schutz der Arbeitnehmervertreter sollten im Hinblick auf mehr Klarheit und eine größere Genauigkeit geändert werden, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Mitglieder der besonderen Verhandlungsgremien und der Mitglieder der Europäischen Betriebsräte vor Repressalien und Entlassung im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Aufgaben. Mitglieder der besonderen Verhandlungsgremien, Mitglieder der Europäischen Betriebsräte und, im Rahmen eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung, Arbeitnehmervertreter sollten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben gleichwertigen Schutz und gleichwertige Sicherheiten genießen wie dies für einzelstaatliche Arbeitnehmervertreter nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und den Gepflogenheiten des Landes, in dem sie beschäftigt sind, vorgesehen ist.