Erwägungsgrund 29 32025L2450
Es ist daher angezeigt, die Richtlinie 2009/38/EG zu ändern, um alle in Betracht kommenden Unternehmen in ihren Anwendungsbereich zu bringen, einige wichtige Begriffe genauer zu definieren, die Verfahren der länderübergreifenden Unterrichtung und Anhörung zu verbessern sowie wirksame Rechtsbehelfe und eine wirksame Durchsetzung sicherzustellen.