Erwägungsgrund 28 32025L2450
Zusätzlich sollten bestimmte technische Änderungen an den subsidiären Vorschriften in Anhang I der Richtlinie 2009/38/EG vorgenommen werden, um die Kohärenz mit dem verfügenden Teil sicherzustellen.
Zusätzlich sollten bestimmte technische Änderungen an den subsidiären Vorschriften in Anhang I der Richtlinie 2009/38/EG vorgenommen werden, um die Kohärenz mit dem verfügenden Teil sicherzustellen.