Erwägungsgrund 5 32025L2450
Am 2. Februar 2023 nahm das Europäische Parlament, gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), eine legislative Initiativentschließung mit Empfehlungen zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/38/EG an. In weiterer Folge führte die Kommission eine Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV in zwei Phasen durch, um die Notwendigkeit und den möglichen Umfang von Maßnahmen zur Behebung der Mängel der Richtlinie 2009/38/EG zu eruieren. Außerdem sammelte die Kommission Fakten im Rahmen einer Studie, die eine gezielte Online-Umfrage, Gespräche mit Interessenträgern, Workshops sowie eine Analyse einzelstaatlicher Rechtsprechung und einschlägiger einzelstaatlichen Rechtvorschriften umfasste.