Erwägungsgrund 9 32025L2450
Um eine Vereinbarung zur Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats abzuschließen, ist die zentrale Leitung verpflichtet, mit einem besonderen Verhandlungsgremium, welches Arbeitnehmer vertritt, zu verhandeln. Um die diesbezügliche Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte klargestellt werden, dass die zentrale Leitung verpflichtet ist, einer Anzahl von Sitzungen mit dem besonderen Verhandlungsgremium einzuberufen, die für beide Parteien ausreichend ist, um eine solche Vereinbarung zu erzielen.