Erwägungsgrund 7 32025L2450
Die Definitionen der Unterrichtung und Anhörung gemäß der Richtlinie 2009/38/EG umfassen normative Anforderungen. Im Interesse der Kohärenz und der Rechtsklarheit sollten diese normativen Bestimmungen in den Artikel über die Arbeitsweise des Europäischen Betriebsrats und die Funktionsweise des Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer verschoben werden.