Erwägungsgrund 21 32025L2450
Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte auch festgelegt werden, dass die zentrale Leitung die angemessenen Kosten für Schulungen und die damit verbundenen Ausgaben der Mitglieder der besonderen Verhandlungsgremien und der Mitglieder der Europäischen Betriebsräte trägt, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendig sind, sofern die zentrale Leitung vorab über diese Kosten in Kenntnis gesetzt wurde.