Art. 79 32013R1305
Zusammenfassung der Bewertungen
Unter der Verantwortung der Kommission wird auf Unionsebene eine Zusammenfassung der Ex-ante-und der Ex-post-Bewertungsberichte erstellt.Die Zusammenfassungen der Bewertungsberichte müssen spätestens am 31. Dezember des Jahres fertiggestellt sein, das auf die Vorlage der jeweiligen Bewertungen folgt.