Erwägungsgrund 11 32021R1059
Es sollten gemeinsame objektive Kriterien für die Bestimmung der förderfähigen Regionen und Gebiete festgelegt werden. Hierzu sollten die förderfähigen Regionen und Gebiete auf Unionsebene auf der Grundlage des gemeinsamen Systems zur Klassifikation der Regionen ausgewiesen werden, das mit der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde.