Erwägungsgrund 26 32021R1059
Im Rahmen der Programme der grenzübergreifenden Zusammenarbeit sind Bürger- und Kleinprojekte wichtige und erfolgreiche Instrumente mit hohem europäischen Mehrwert, um grenzbedingte und grenzübergreifende Hindernisse zu beseitigen, Kontakte zwischen den Menschen vor Ort zu fördern und die Grenzregionen und ihre Bürger einander näherzubringen. Sie wurden bislang über Kleinprojektefonds oder ähnliche Instrumente unterstützt, wenngleich zu ihnen nie besondere Bestimmungen erlassen worden sind, weshalb die Regeln für die Verwaltung dieser Fonds zu präzisieren sind. Um den Mehrwert und die Vorzüge von Bürger- und Kleinprojekten — auch im Hinblick auf die lokale und regionale Entwicklung — zu erhalten und die Verwaltung der Finanzierung von Kleinprojekten durch die Endempfänger, die oftmals keine Erfahrung mit der Beantragung von Unionsmitteln haben, zu vereinfachen, sollte die Nutzung von vereinfachten Kostenoptionen und Pauschalbeträgen unterhalb eines bestimmten Schwellenwertes vorgeschrieben werden.