Erwägungsgrund 22 32021R1529
Die Zusammenarbeit im Bereich der Migration auf internationaler und regionaler Ebene, einschließlich der weiteren Stärkung der Kapazitäten beim Grenzmanagement und bei der Steuerung der Migration, die Gewährleistung des Zugangs zum internationalen Schutz, der Austausch einschlägiger Informationen, die Verbesserung der Grenzkontrollen und der Anstrengungen zur Bekämpfung der irregulären Migration sowie die Bekämpfung der Zwangsmigration, des Menschenhandels und der Schleuserkriminalität ist ein wichtiger Aspekt der Zusammenarbeit zwischen der Union und den in Anhang I aufgeführten Begünstigten.