Erwägungsgrund 15 32021R1529
Die Hilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte genutzt werden, um die Gesundheitssicherheit und die Abwehrbereitschaft in Notsituationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu verbessern und — ergänzend zu anderen Instrumenten der Union — den durch den COVID-19-Ausbruch verursachten schweren wirtschaftlichen Schock zu bewältigen und seine schwerwiegenden sozioökonomischen Auswirkungen abzufedern, indem Ressourcen mobilisiert werden, um die wirtschaftliche Erholung der Region zu beschleunigen.