Erwägungsgrund 47 32021R1529
Jahres- oder Mehrjahresaktionspläne und Maßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung sind Arbeitsprogramme im Sinne der Haushaltsordnung. Jahres- oder Mehrjahresaktionspläne beziehen sich auf Maßnahmenbündel, für die jeweils ein Dokument vorgelegt wird.