Erwägungsgrund 44 32021R1529
Der durch die Verordnung (EU) 2021/947 eingerichtete neue Europäische Fonds für nachhaltige Entwicklung Plus (im Folgenden EFSD+), der auf seinem Vorläufer aufbaut, sollte ein integriertes Finanzpaket bilden, über das weltweit Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Finanzhilfen, Haushaltsgarantien und sonstigen Finanzierungsinstrumenten unter anderem für die in Anhang I aufgeführten Begünstigten bereitgestellt werden. Die Steuerung der auf der Grundlage dieser Verordnung durchgeführten EFSD+-Maßnahmen für den westlichen Balkan sollte mithilfe des Investitionsrahmens für den westlichen Balkan (Western Balkan Investment Framework — WBIF) erfolgen. Dem Lenkungsausschuss des WBIF gehören derzeit die in Anhang I aufgeführten Begünstigten aus dem westlichen Balkan, die Beitragszahler zum gemeinsamen Europa-Westbalkan-Fonds (European Western Balkans Joint Fund), die einschlägigen Finanzinstitutionen und gegebenenfalls die einschlägigen regionalen Organisationen an. Der spezifische Strategieausschuss für die EFSD+-Maßnahmen für den westlichen Balkan sollte ebenso inklusiv sein.