Erwägungsgrund 24 32021R1529
Die Union muss beim Übergang zu einem gesunden Planeten und einer stärker vernetzten Welt die Führungsrolle übernehmen. Der in der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 dargelegte europäische Grüne Deal bietet ein erneuertes Engagement und einen neuen strategischen Rahmen für die Verwirklichung dieses globalen Ziels. Die Union sollte ihren Einfluss, ihre Fachkompetenz und ihre finanzielle Unterstützung nutzen, um die in Anhang I aufgeführten Begünstigten dazu zu bewegen, sich ihr auf dem Weg zur Nachhaltigkeit anzuschließen. Diese Verordnung sollte daher die grüne Agenda fördern, indem sie den Umweltschutz stärkt, zur Abschwächung des Klimawandels beiträgt und die Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel erhöht und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft beschleunigt.