Erwägungsgrund 21 32021R1529
Eine verstärkte strategische und operative Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zwischen der Union und den in Anhang I aufgeführten Begünstigten ist entscheidend für die wirksame und effiziente Abwehr von Sicherheitsbedrohungen und Bedrohungen durch organisierte Kriminalität und Terrorismus.