Erwägungsgrund 40 32021R1529
Da die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit eine Grundvoraussetzung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und eine wirksame Unionsfinanzierung im Sinne der Haushaltsordnung ist, könnte die Hilfe im Falle einer durch einen in Anhang I aufgeführten Begünstigten bewirkte Verschlechterung der Lage hinsichtlich der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit ausgesetzt werden.