Erwägungsgrund 16 32021R1529
Besonderes Augenmerk sollte auf die Schaffung weiterer Chancen für junge Menschen, einschließlich junger Berufstätiger, gelegt werden, wobei sicherzustellen ist, dass diese Chancen zur sozioökonomischen Entwicklung der in Anhang I aufgeführten Begünstigten beitragen. Die Hilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte auch darauf abzielen, der Abwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften („Brain drain“) entgegenzuwirken.