Erwägungsgrund 45 32021R1529
Die mit der Verordnung (EU) 2021/947 eingerichtete Garantie für Außenmaßnahmen sollte die Maßnahmen im Rahmen des EFSD + unterstützen, und das IPA III sollte zur Deckung des Dotierungsbedarfs für die Maßnahmen zugunsten der in Anhang I aufgeführten Begünstigten, einschließlich der Dotierung und der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Makrofinanzhilfe-Darlehen, beitragen.