Erwägungsgrund 14 32021R1529
Die Maßnahmen im Rahmen des IPA III sollten Versöhnung, Friedenskonsolidierung und Konfliktverhütung durch Vermittlungsbemühungen, vertrauensbildende Maßnahmen und Prozesse zur Förderung von Gerechtigkeit, Wahrheitsfindung, Wiedergutmachung und Garantien der Nichtwiederholung unterstützen.