Erwägungsgrund 43 32021R1529
Maßnahmen im Außenbereich werden häufig in einem sehr volatilen Umfeld durchgeführt, das kontinuierliche und rasche Anpassungen an den sich wandelnden Bedarf der Partner der Union und die globalen Herausforderungen in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung, Sicherheit und Stabilität, Klimawandel und Umwelt sowie irreguläre Migration und Zwangsmigration, einschließlich ihrer Ursachen, erforderlich macht. Um den Grundsatz der Vorhersehbarkeit mit der Notwendigkeit, rasch auf neuen Bedarf reagieren zu können, in Einklang zu bringen, muss daher die Möglichkeit bestehen, die finanzielle Ausführung der Programme anzupassen. Damit die Union unter Wahrung des Grundsatzes der Jährlichkeit des Unionshaushalts besser auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren kann, sollte diese Verordnung die im Rahmen der Haushaltsordnung für andere Politikbereiche zulässige Flexibilität, insbesondere Mittelübertragungen und Mittelumwidmungen, unter Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele und Vorgaben die Flexibilitätsregelungen, aufrechterhalten. Dies stellt die effiziente Verwendung der Unionsmittel, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger der Union als auch für die in Anhang I aufgeführten Begünstigen sicher und nutzt so die für die Außenmaßnahmen der Union zur Verfügung stehenden Unionsmittel maximal.