Erwägungsgrund 20 32021R1529
Die Kommission sollte im Einklang mit dem Grundsatz der partizipatorischen Demokratie die Stärkung der parlamentarischen Kapazitäten, der parlamentarischen Kontrolle, der demokratischen Verfahren und einer ausgewogenen Vertretung bei jedem der in Anhang I aufgeführten Begünstigten fördern.