Erwägungsgrund 14 32022R0991
Europol stellt Fachwissen zur Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus zur Verfügung. Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats sollten Europol-Bedienstete den zuständigen Behörden dieses Mitgliedstaats bei Operationen und Ermittlungen vor Ort operative Unterstützung — auch im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsgruppen — leisten können, insbesondere durch Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs sowie durch (kriminal-)technische Unterstützung. Auf Ersuchen eines Mitgliedstaats sollten Europol-Bedienstete berechtigt sein, bei der Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen in diesem Mitgliedstaat anwesend zu sein. Europol-Bedienstete sollten keine Ermittlungsmaßnahmen durchführen.