Erwägungsgrund 44 32022R0991
Um Doppelarbeit mit und mögliche Beeinträchtigungen von Ermittlungen zu vermeiden und den Aufwand für die betroffenen Hostingdiensteanbieter so gering wie möglich zu halten, sollte Europol die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Übermittlung und Übertragung personenbezogener Daten an private Parteien zur Bewältigung von Online-Krisensituationen und zur Bekämpfung der Verbreitung von Online-Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet unterstützen, Informationen mit ihnen austauschen und mit ihnen zusammenarbeiten.