Erwägungsgrund 35 32022R0991
Damit gewährleistet ist, dass privaten Parteien eine Anlaufstelle auf Unionsebene zur Verfügung steht, an die sie rechtmäßig und freiwillig Datensätze weiterleiten können, die mehreren Rechtsordnungen unterliegen oder die nicht ohne Weiteres einer oder mehreren bestimmten Rechtsordnungen zuzuordnen sind, sollte Europol personenbezogene Daten direkt von privaten Parteien entgegennehmen können, um den Mitgliedstaaten die Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Festlegung der Gerichtsbarkeit und für Ermittlungen zu Straftaten in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gemäß dieser Verordnung erforderlich sind. Diese Informationen könnten Berichte im Zusammenhang mit moderierten Inhalten beinhalten, bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie mit den kriminellen Aktivitäten in Verbindung stehen, die im Zuständigkeitsbereich von Europol liegen.