Erwägungsgrund 29 32022R0991
Europol sollte eng mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zusammenarbeiten, um Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union aufzudecken. Zu diesem Zweck sollte Europol dem OLAF unverzüglich jede Information übermitteln, in deren Zusammenhang das OLAF seine Zuständigkeit ausüben könnte. Die Vorschriften dieser Verordnung für die Übermittlung personenbezogener Daten an Unionseinrichtungen sollten für die Zusammenarbeit von Europol mit dem OLAF gelten.