Erwägungsgrund 33 32022R0991
Straftäter nutzen zunehmend die von privaten Parteien angebotenen Dienste, um zu kommunizieren und rechtswidrige Handlungen zu begehen. Sexualstraftäter beuten Kinder aus und tauschen weltweit Bilder und Videos, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten, auf Online-Plattformen oder mit Gleichgesinnten über nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste aus. Terroristen nutzen die Dienste von Online-Diensteanbietern, um Freiwillige zu rekrutieren, Anschläge zu planen und zu koordinieren und Propaganda zu verbreiten. Cyberkriminelle nutzen die Digitalisierung unserer Gesellschaften und den Mangel an digitalen Kompetenzen und sonstigen digitalen Fertigkeiten in der allgemeinen Öffentlichkeit aus, um mithilfe von Phishing und „Social Engineering“ andere Formen der Cyberkriminalität wie Online-Betrug, Ransomware-Angriffe oder Zahlungsbetrug zu begehen. Infolge der zunehmenden Nutzung von Online-Diensten durch Straftäter verfügen private Parteien über immer mehr personenbezogene Daten, darunter Angaben zu Abonnenten, zum Datenverkehr und zum Inhalt, die für strafrechtliche Ermittlungen potenziell relevant sein sind.