Erwägungsgrund 6 32022R0991
In den letzten Jahren waren sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen in vielen Ländern der Union und darüber hinaus das Ziel groß angelegter Cyberangriffe, einschließlich Angriffen, die von Drittstaaten ausgeführt wurden, in verschiedenen Sektoren, darunter Verkehr, Gesundheit und Finanzdienstleistungen. Die Prävention, Erkennung, Untersuchung und Verfolgung solcher Cyberangriffe wird durch die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen Akteuren, einschließlich der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), die durch die Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, den für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen zuständigen Behörden im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates, den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und privaten Parteien unterstützt. Um eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Akteuren auf Unionsebene und auf nationaler Ebene bei Cyberangriffen und Cybersicherheitsbedrohungen zu gewährleisten, sollte Europol insbesondere im Wege des Informationsaustauschs und analytischer Unterstützung innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche mit der ENISA zusammenarbeiten.