Erwägungsgrund 3 32022R0991
Sich entwickelnde und komplexe Bedrohungen breiten sich über Grenzen hinweg aus, erstrecken sich auf eine große Bandbreite an Straftaten, die dadurch befördert werden, und manifestieren sich in polykriminellen Gruppen der organisierten Kriminalität, die an einem breiten Spektrum krimineller Aktivitäten beteiligt sind. Da Maßnahmen auf nationaler Ebene und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nicht ausreichen, um diese grenzüberschreitenden Bedrohungen zu bewältigen, haben die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Prävention und der Bekämpfung von Schwerkriminalität und Terrorismus zunehmend auf die Unterstützung und das Fachwissen von Europol zurückgegriffen. Seit dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2016/794 hat sich die Bedeutung der Aufgaben von Europol in operativer Hinsicht erheblich verstärkt. Darüber hinaus ändert die neue Bedrohungslage den Umfang und die Art der Unterstützung, die die Mitgliedstaaten benötigen und von Europol erwarten, um die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten.