Erwägungsgrund 4 32022R0991
Daher sollten Europol zusätzliche Aufgaben durch diese Verordnung übertragen werden, um es Europol zu ermöglichen, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten besser zu unterstützen, wobei die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Sicherheit gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) uneingeschränkt gewahrt bleiben. Das gestärkte Mandat von Europol sollte mit erweiterten Garantien in Bezug auf Grundrechte und einer größeren Rechenschaftspflicht, Haftung und Kontrolle einschließlich einer parlamentarischen Kontrolle und Kontrolle durch den Verwaltungsrat von Europol (im Folgenden „Verwaltungsrat“) einhergehen. Damit Europol ihr gestärktes Mandat erfüllen kann, sollte sie mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen für ihre zusätzlichen Aufgaben ausgestattet werden.