Erwägungsgrund 41 32022R0991
Eine Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien sollte die Tätigkeit der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIU), die mit der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurden, weder duplizieren noch beeinträchtigen und nur Informationen betreffen, die den FIU nicht bereits nach der genannten Richtlinie zur Verfügung gestellt werden müssen. Europol sollte mit den FIU auch weiterhin vor allem über die nationalen Stellen zusammenarbeiten.