Erwägungsgrund 51 32022R0991
Wenn Europol mit zusätzlichen Instrumenten und Fähigkeiten ausgestattet wird, müssen auch die demokratische Kontrolle und die Rechenschaftspflicht von Europol verstärkt werden. Die gemeinsame parlamentarische Kontrolle ist ein wichtiger Bestandteil der politischen Überwachung der Tätigkeit von Europol. Um eine wirksame politische Überwachung der Art der Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen zusätzlichen Instrumente und Fähigkeiten durch Europol zu ermöglichen, sollte Europol dem Gemeinsamen parlamentarischen Kontrollausschuss („Joint Parliamentary Scrutiny Group“ — JPSG) und den Mitgliedstaaten jährlich detaillierte Informationen über die Entwicklung, die Nutzung und die Wirksamkeit dieser Instrumente und Fähigkeiten und das Ergebnis ihrer Verwendung vorlegen, und zwar insbesondere über Forschungs- und Innovationsprojekte sowie neue Aktivitäten oder die Einrichtung etwaiger neuer spezialisierter Zentren innerhalb von Europol. Darüber hinaus sollten, um die doppelte Wählerschaft des JPSG widerzuspiegeln, zwei Vertreter des JPSG — einer für das Europäische Parlament und einer für die nationalen Parlamente — jährlich zu mindestens zwei ordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats eingeladen werden, um im Namen des JPSG vor dem Verwaltungsrat zu sprechen und den konsolidierten jährlichen Tätigkeitsbericht, das einheitliche Programmplanungsdokument und den jährlichen Haushaltsplan, schriftliche Fragen und Antworten des JPSG sowie Außenbeziehungen und Partnerschaften zu erörtern, wobei die unterschiedlichen Rollen und Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und des JPSG nach dieser Verordnung zu achten sind. Der Verwaltungsrat sollte in der Lage sein, gemeinsam mit den Vertretern des JPSG weitere zu erörternde Fragen von politischem Interesse festzulegen. Der Aufsichtsfunktion des JPSG entsprechend sollten die beiden Vertreter des JPSG über kein Stimmrecht im Verwaltungsrat verfügen. Geplante Forschungs- und Innovationstätigkeiten sollten in dem einheitlichen Programmplanungsdokument, das die mehrjährige Programmplanung und das jährliche Arbeitsprogramm von Europol umfasst, festgelegt und dem JPSG übermittelt werden.