Erwägungsgrund 9 32022R0991
Das Schengener Informationssystem (SIS), das im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet wurde, ist ein wesentliches Instrument zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Als Drehscheibe für den Informationsaustausch in der Union erhält und speichert Europol wertvolle Informationen von Drittstaaten und internationalen Organisationen über Personen, die der Beteiligung an Straftaten verdächtigt werden, die unter die Ziele von Europol fallen. Europol sollte im Rahmen ihrer Ziele und ihrer Aufgabe der Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Prävention und der Bekämpfung der Schwerkriminalität und des Terrorismus die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, Daten aus Drittstaaten oder von internationalen Organisationen zu verarbeiten, indem die Eingabe von Ausschreibungen durch die Mitgliedstaaten in das SIS unter einer neuen Kategorie von Informationsausschreibungen im Interesse der Union (im Folgenden „Informationsausschreibungen“) vorgeschlagen wird, damit diese Informationsausschreibungen den Endnutzern des SIS zur Verfügung gestellt werden. Zu diesem Zweck sollte ein Mechanismus für die regelmäßige Berichterstattung eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten und Europol über das Ergebnis der Überprüfung und Analyse dieser Daten und darüber, ob die Ausschreibung in das SIS eingegeben wurde, unterrichtet werden. Die Modalitäten der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Datenverarbeitung und der Eingabe von Informationsausschreibungen in das SIS, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus, sollten einer kontinuierlichen Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten unterliegen. Der Verwaltungsrat sollte die Kriterien festlegen, auf deren Grundlage Europol Vorschläge für die Eingabe solcher Informationsausschreibungen in das SIS vorlegen könnte.