Erwägungsgrund 12 32023R2131
Die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates dient in ihrer Umsetzung in nationales Recht den zuständigen nationalen Behörden als Referenz für die Definition terroristischer Straftaten.
Die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates dient in ihrer Umsetzung in nationales Recht den zuständigen nationalen Behörden als Referenz für die Definition terroristischer Straftaten.