Erwägungsgrund 4 32023R2131
Die Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der optimalen Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, einschließlich der Ermittlung von Verbindungen zwischen solchen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen ist gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 eine wichtige Aufgabe von Eurojust. Jene Verordnung ermöglicht es Eurojust, einen proaktiveren Ansatz zu verfolgen und den Mitgliedstaaten bessere Dienstleistungen zu bieten, indem sie beispielsweise die Einleitung von Ermittlungen vorschlägt sowie Koordinierungsbedarf, Fälle in denen der Grundsatz „ne bis in idem“ möglicherweise verletzt wird, und Lücken in der Strafverfolgung ermittelt.