Erwägungsgrund 31 32023R2131
Bei der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten gemäß der vorliegenden Verordnung sollte Eurojust ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten. Für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten gelten für Eurojust Artikel 3 und Kapitel IX der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie besondere Vorschriften für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 in der durch die Verordnung (EU) 2022/838 des Europäischen Parlaments und des Rates geänderten Fassung sowie gemäß der vorliegenden Verordnung. Jene Bestimmungen gelten für die Verarbeitung aller von Eurojust verarbeiteten operativen personenbezogenen Daten. Sie gelten insbesondere für alle operativen personenbezogenen Daten, die im Fallbearbeitungssystem verarbeitet werden, unabhängig davon, ob sie von nationalen Mitgliedern, nationalen Anlaufstellen, Verbindungsstaatsanwälten oder anderen ermächtigten Personen gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 verarbeitet werden.