Erwägungsgrund 29 32023R2131
Eurojust hat zwölf Kooperationsabkommen mit Drittstaaten geschlossen, die die Übermittlung operativer personenbezogener Daten und die Entsendung eines Verbindungsstaatsanwalts aus einem Drittstaat zu Eurojust ermöglichen. Zudem ermöglicht das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits die Entsendung eines Verbindungsstaatsanwalts. Im März 2021 erteilte der Rat der Kommission ein Mandat zur Aushandlung von Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und 13 weiteren Drittstaaten, nämlich mit Ägypten, Algerien, Argentinien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Israel, Jordanien, Kolumbien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei.