Erwägungsgrund 33 32023R2131
Im Interesse der Rechtssicherheit sollte die Beziehung zwischen dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden über Terrorismusfälle mit Eurojust gemäß dem Beschluss 2005/671/JI und gemäß der Verordnung (EU) 2018/1727 präzisiert werden. Daher sollten die entsprechenden Bestimmungen aus dem Beschluss 2005/671/JI gestrichen und in die Verordnung (EU) 2018/1727 aufgenommen werden.